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14.01.2010
Der seit dem 01.01.2010 geltende Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ist eine erfreuliche Lösung für die Beschäftigten in dieser Branche.
Jeder Beschäftigte in der Abfallwirtschaft hat durch die seit Jahresbeginn geltende Mindestlohnverordnung einen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,02€, unabhängig davon, welche Tätigkeit ausgeübt wird.
Ab jetzt müssen weder Straßenreiniger, Müllwerker oder Arbeitskräfte in Sortieranlagen für weniger als den Mindestlohn arbeiten. Damit haben viele Beschäftigte in der Branche Anspruch auf einen höheren Lohn, jeder fünfte Arbeitnehmer in der Abfallwirtschaft erhält durch die Mindestlohnverordnung mehr Geld als vorher.

Besonders Beschäftigte in den neuen Bundesländern werden durch diese neue Regelung begünstigt. Zudem gilt der neue Mindestlohn auch für die Leiharbeiter in der Branche. Von dem Mindestlohn werden alle die Unternehmen profitieren, die gute Arbeitsbedingungen bieten und tarifliche Löhne bezahlen. Denn in Zukunft wird sich gerade diese Unternehmenspolitik bei Ausschreibungen nicht mehr negativ auswirken. Insgesamt also eine saubere Sache!


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