Foto: Objekt-Design Koglin
Bundestag bringt Gesetzesänderungen auf den Weg
Der Deutsche Bundestag hat den Weg für eine milliardenschwere ÖPNV-Förderung frei gemacht. Dazu wurde das Dritte Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie das Fünftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen.
Mehr Gelder für Kommunalen ÖPNV
Heike Brehmer, Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag, erläutert, dass besonders der ländliche Raum von den zusätzlichen Mitteln profitiert: „Mit den nun beschlossenen Gesetzen setzen wir im Bund unsere kommunalfreundliche Politik fort. Dass die Mittel im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz deutlich angehoben und künftig um 1,8 Prozent jährlich dynamisiert werden, ist für die Kommunen mit schienengebundenem ÖPNV ein wichtiges Signal und ein wichtiger Beitrag für die Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität.
Möbilität gewährleisten
Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder in den Jahren 2020 bis 2025 zusätzlich mehr als 5,2 Milliarden Euro. Damit haben die Länder die Möglichkeit, die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung zu steigern. Davon profitiert besonders der ländliche Raum.“
Empfehlen Sie uns!