Corona-Hilfen: Novemberhilfen können beantragt werden

26.11.2020

Die Wirtschaftshilfe für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von Corona-Einschränkungen betroffen sind, ist da.

Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden. Zum Antragsverfahren über das Online-Portal informiert die stellv. Landesvorsitzende der CDU Sachsen-Anhalt, Heike Brehmer MdB:  „Die Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die im November von angeordneten Schließungen betroffen sind, kann nun online beantragt werden.

Zuschüsse für die Dauer des coronabedingten Lockdowns
Die Betroffenen erhalten Hilfe in Form von Zuschüssen von 75 % ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Solo-Selbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können über einen Direktantrag ohne prüfenden Dritten bis zu 5.000 Euro beantragen.

Novemberhilfe: einfach online beantragen 
Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfe beantragt haben bzw. planen Überbrückungshilfe zu beantragen oder Unternehmen, die mehr als 5.000 Euro Fördersumme erwarten und alle Nicht-Solo-Selbständigen müssen für die Antragstellung einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beauftragen, welcher für sie den Antrag auf Novemberhilfe stellt."

Anträge bis zum 31. Januar 2021 stellen
Nachdem Anträge im Online-Antragsportal eingegangen sind, werden diese automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen der Bundesländer übermittelt. Anträge können bis zum 31. Januar 2021  auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums gestellt werden.