Gesetzentwurf: Wird jetzt jeder zum Organspender?

02.04.2019

Knapp 10.000 Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan – oft vergeblich. Es gibt zu wenig Organspender. Das soll sich ändern.

Am Montag ist der neue Gesetzesentwurf zur Widerspruchslösung in der Organspende vorgestellt worden. Zehn Bundestagsabgeordnete aus CDU, CSU, SPD und Linke haben daran parteiübergreifend gearbeitet. Das Ergebnis ist ein erster, konkreter Gesetzentwurf: Künftig soll prinzipiell jeder Organspender sein, der zu Lebzeiten nicht einen gegenteiligen Wunsch dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat.

Vorschlag: Alle sind Spender, außer, sie widerrufen
Tino Sorge, Bundestagsabgeordneter der CDU Sachsen-Anhalt für den Wahlkreis Magdeburg und Mitglied im Ausschuss für Gesundheit im Deutschen Bundestag, hat am fraktionsübergreifenden Antrag zur Widerspruchslösung in der Organspende mitgewirkt. „Jeder sollte sich mindestens ein Mal im Leben mit diesem Thema auseinandersetzen. Das sind wir den aktuell knapp 10.000 Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, schuldig.“

Die Widerspruchslösung sieht vor, dass alle deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren als Spender registriert werden – außer sie widersprechen. Die Entscheidung soll jederzeit re-vidiert werden können.

Angehörige haben Mitsprache-, aber kein Vetorecht
Laut Gesetzentwurf soll dafür ein Register eingeführt werden, in dem jeder Bürger eintragen lassen kann, ob der Organentnahme zugestimmt wird oder nicht. Liegt kein Widerspruch vor, sollen Angehörige nach dem Versterben eines möglichen Spenders gefragt werden, ob der Tote einer Organentnahme zugestimmt hat. „Wobei“, darauf weist Tino Sorge hin, die Angehörigen kein Vetorecht haben. Der Willen des potenziellen Organspenders ist hierbei entscheidend.“ 

Hintergrund

Derzeit warten in Sachsen-Anhalt etwa 370 Patienten auf ein Spenderorgan. Doch der Trend zur Organspende ist rückläufig. Von Januar bis November 2017 haben nach Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Sachsen-Anhalt 23 Menschen Organe gespendet. Im Vorjahreszeitraum gab es 31 Spender.

Die DSO begrüßt den Gesetzesvorschlag zur Widerspruchslösung, da die Autonomie der Patienten und die Aufklärung der Bevölkerung im Vordergrund stehe, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Der Vorschlag unterstütze „das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und die persönliche Entscheidungsfindung jedes Einzelnen.“

Aktuell wird an weiteren Anträgen zur Neureglung der Organspende gearbeitet. So präferiert eine Gruppe um die Grünen-Chefin, Anna-Lena Baerbock, eine Regelung, nach der  alle volljährigen Deutschen bei der Beantragung oder Verlängerung eines Personalausweises nach ihrer Organspendenbereitschaft befragt werden sollen.

Die Debatte wird in den nächsten Monaten nicht nur im Bundestag intensiv geführt werden. Dazu finden sich die Abgeordneten zu fraktionsübergreifenden Gruppen zusammen und werden in einer so genannten Orientierungsdebatte Für und Wider eines jeden Antrags beleuchten.