Gesetzesänderung für mehr Schutz von Kindern im Internet

20.01.2020

Cybergrooming:  Bundestag beschließt Gesetz gegen Kinderpornographie. Heike Brehmer erklärt die Hintergründe.

Für die CDU haben Kindeswohl und -schutz seit jeher oberste Priorität. Deshalb wird die aktuelle Änderung des Strafgesetzbuches als großer Erfolg gewertet: Der Bundestag hat entschieden, dass künftig schon der Versuch des sog. Cybergroomings strafbar ist.

Gesetzesänderung ist Erfolg für CDU und CSU
Über die Hintergründe informiert die Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag, Heike Brehmer: „Mit der Einführung der Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings stärken wir die Ermittler und verhindern dadurch viele weitere Straftaten. Es waren CDU und CSU, die dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert haben, um Kinder im Internet künftig besser zu schützen.

Kinderschutz hat oberste Priorität
Zwar ist das Cybergrooming, also das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte, bereits jetzt strafbar. Der Straftatbestand greift bisher jedoch dann noch nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, mit einem Kind zu chatten, tatsächlich aber mit einem Elternteil oder einem Polizeibeamten kommuniziert.

Keine Anonymität für Täter im Internet
Das ändern wir nun, um die Ermittler zu stärken und Straftaten zu verhindern. Täter sollen die Anonymität des Internets nicht länger skrupellos nutzen, um dadurch Kontakt zu Kindern aufzunehmen.

Cybergrooming: Gesetzesänderung war überfällig
In der zurückliegenden Legislaturperiode war dieses wichtige Anliegen vom Bundesjustizministerium und unserem Koalitionspartner immer abgelehnt worden, obwohl aus der Praxis eindeutig der Wunsch nach einer solchen Regelung kam. Eine Änderung des § 176 StGB zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming war seit langem überfällig. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor Gefahren im Internet zu schützen.

Im Darknet auf den Tätern auf die Spur kommen
Zudem ermöglichen wir Polizeibeamten einen Ermittlungszugang ins Darknet. Die Foren, in denen Kinderpornographie getauscht wird, verlangen zumeist, dass die Nutzer in regelmäßigen Abständen ihre „Vertrauenswürdigkeit“ unter Beweis stellen, indem sie selbst kinderpornographisches Material hochladen.

Rückendeckung für Polizei und Ermittler
Bislang würden sich Ermittler beim Veröffentlichen dieser sogenannten „Keuschheitsproben“ mit kinderpornographischem Inhalt selbst strafbar machen. Künftig wird den Ermittlern unter engen Voraussetzungen erlaubt, selbst einschlägiges Bildmaterial herzustellen und zu verbreiten – wobei es sich nur um computergenerierte und nicht um echte Fotos handeln wird.

Wir geben der Polizei damit mehr Befugnisse, denn zur Ermittlung der Täter brauchen die Behörden dringend erweiterte und effektivere Zugriffsmöglichkeiten in der digitalen Welt.“