Keine finanziellen Nachteile für BAföG-Empfänger

18.03.2020

Trotz pandemiebedingter Schließungen von Ausbildungsstätten gibt es weiter BaföG-Leistungen, informiert Heike Brehmer.

Schüler und Studierende, die auf BAföG-Leistungen angewiesen sind, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn ihre
Ausbildungsstätte wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird. Hierzu
informiert die Vorsitzende der CDU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Heike Brehmer:

In der aktuellen Ausnahmesituation ist es wichtig, dass wir mit schnellen und pragmatischen Regelungen für Klarheit und   
Planungssicherheit bei Schülern und Studierenden sorgen, die BAföG-Leistungen beziehen.

Trotz Schließung der Einrichtungen: BaföG bleibt
Durch einen Erlass des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurden die zuständigen Landesbehörden   
  angewiesen, alle bereits bewilligten Leistungen nach dem BAföG weiter zu gewähren, wenn Schulen geschlossen werden oder der Beginn des Sommersemesters 2020 verschoben wird.

Regelung gilt auch für Studienanfänger
Das ist eine pragmatische Regelung, die auch bei der Förderung von Ausbildungen im Ausland angewandt wird, wenn dort z.B. Ausbildungsstätten geschlossen werden oder wenn die Ausbildung im Ausland wegen Einreisebeschränkungen nicht rechtzeitig aufgenommen werden kann. Für Studienanfänger gilt: Diejenigen, die zum Sommersemester 2020 erstmals BAföG beziehen, erhalten ihre Leistungen wie vorgesehen bereits ab dem Zeitpunkt, an dem die Vorlesungen jeweils regulär beginnen sollten.

Lehrbetrieb durch Online-Angebote sichergestellt
Derzeit arbeiten Schulen und Hochschulen mit Hochdruck daran, ihren Lehrbetrieb durch alternative Online-Angebote so gut wie möglich sicherzustellen. Als Ersatz für Präsenzveranstaltungen ist die Nutzung dieser Angebote für BAföG-Geförderte ebenso Fördervoraussetzung, wie es eine Teilnahme an dem regulären Lehrbetrieb gewesen wäre.“