Mehr Chancen, mehr Teilhabe, mehr Zukunft

27.03.2019

Kinderarmut entgegentreten und Eltern mit geringem Einkommen besser unterstützen – das ist Ziel des neuen Familienstärkungsgesetzes.

Der Deutsche Bundestag hat nach abschließender Beratung das "Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" verabschiedet. Darüber informiert die Vorsitzende der Landesgruppe der CDU Sachsen-Anhalt im Bundestag, Heike Brehmer MdB:

"Mit dem Familienstärkungsgesetz bringt die Koalition ein wichtiges Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg. Das Gesetz greift eine der zentralen Unionsforderungen aus dem Koalitionsvertrag auf, nämlich allen Kindern die Chance auf Teilhabe und somit eine gute Zukunft zu ermöglichen. Ziel des Familien-stärkungsgesetzes ist es, diejenigen besonders zu unterstützen, die arbeiten und Kinder erziehen. Mit den vorgesehenen Verbesserungen schaffen wir mehr Erwerbsanreize, denn elementare Voraussetzung dafür, um Kinder aus der Armut zu holen, ist die Erwerbstätigkeit der Eltern.



Neben den bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen familienpolitischen Leistungen wie der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, dem Baukindergeld oder dem so genannten 'Gute-Kita-Gesetz' wollen wir weitere Maßnahmen für Familien auf den Weg bringen – Maßnahmen, die Familien dabei unterstützen, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. Konkret sollen mit Verbesserungen beim Kinderzuschlag zielgerichtet diejenigen unterstützt werden, die arbeiten, aber nur geringe Einkommen haben und durch den Bedarf ihrer Kinder in Hartz IV fallen würden.

 
Hilfe setzt früher ein

Leider kennen und beziehen den Kinderzuschlag nur wenige Familien. Tatsächlich nehmen lediglich rund 30 Prozent der Berechtigten diese wichtige familienpolitische Leistung in Anspruch. Darüber hinaus verlieren Familien den Zuschlag vollständig, sobald sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Das kann dazu führen, dass die Familie trotz Gehaltserhöhung tatsächlich weniger Geld zur Verfügung hat. Das ändern wir jetzt.

Mehr Eigenbehalt bei Zusatzeinkommen
Wir werden den Kinderzuschlag auf 185 Euro erhöhen, wir schaffen die Höchsteinkommensgrenze ab, so dass die Leistung künftig nicht mehr abrupt endet, sondern mit steigendem Einkommen schleichend ausläuft und wir schaffen wesentliche Erleichterungen bei der Antragstellung des Kinderzuschlages. Wer zusätzliches Einkommen verdient, darf künftig mehr davon behalten. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass sich Leistung auch lohnt. Darüber hinaus sollen Familien bei der Antragstellung zusätzlich durch Videoberatung und Netzwerkmanager unterstützt werden und sie sollen den Antrag in naher Zukunft auch digital einreichen können", so Heike Brehmer.

Weniger Bürokratie, mehr Leistung
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entbürokratisiert und verbessert das Gesetz gleichzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket: Der Eigenanteil für Schülerbeförderung und Mittagessen fällt künftig weg – das entlastet Träger und Kommunen von Bürokratie und Leistungsbezieher von Kosten. Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht.

Die Lernförderung erfolgt künftig nicht nur erst bei unmittelbar bevorstehender Versetzungsgefährdung, sondern setzt bereits früher an.