
Ziel des Gesetzesentwurfs ist, Engpässe beim Ausbau der Infrastruktur zu beseitigen und dabei keine Zeit zu verlieren. Heike Brehmer, Vorsitzende der Landesgruppe Sachsen-Anhalt der CDU/CSU-Fraktion, begrüßt den Beschluss: „Der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich nicht nur an der „Strategie Planungsbeschleunigung“ des Bundesverkehrs-ministeriums, sondern enthält weitere, darüber hinaus gehende Regelungen. Diese sollen in ihrer Gesamtheit die Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter gestalten. Damit wollen wir die für Infrastruktur zur Verfügung stehenden Rekordmittel schneller in konkrete Sanierungs-, Aus- und Neubaumaßnahmen fließen lassen.
Der Gesetzentwurf enthält vier Kernelemente:
- Vermeidung von Doppelprüfungen durch Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren
- effizientere Verfahren durch vorläufige Genehmigungen und Einsetzung von Projektmanagern
- Ausbau von Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung sowie
- zügige Gerichtsverfahren durch Beschränkung auf eine Gerichtsinstanz und Zurückweisung verspätet eingebrachter Klagebegründungen
"Mit diesen Maßnahmen können die Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft und notwendige Infrastrukturmaßnahmen schneller auf den Weg gebracht werden“, so Heike Brehmer.
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