Schneller zum Facharzt - Mit dem TSVG soll das bald möglich sein

14.03.2019

Heute ist im Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet worden. Tino Sorge erklärt die Hintergründe.


Herr Sorge, heute ist das TSVG im Bundestag verabschiedet worden. Am 1. April 2019 soll es in Kraft treten. Worum geht es dabei?
Das TSVG – das Termin-Service- und Versorgungsgesetz – ist ein umfangreiches Gesetzespaket. Darin soll unter anderem festgelegt werden, dass die Ärzteversorgung im ländlichen Raum verbessert wird und gleichzeitig den Akteuren, die mit Ärzten zusammenarbeiten, wie Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten, bessere Möglichkeiten bieten, zu behandeln und zudem deren Vergütung verbessert wird.

Zudem soll es den Krankenkassen zum Beispiel möglich sein, ihren Versicherten flächendeckend eine elektronische Patientenakte anbieten zu können. Wir wollen mit dem neuen Gesetz also auch im ländlichen Raum wie im städtischen Raum elektronische, digitale Angebote künftig besser nutzen.

Mitunter müssen Patienten derzeit monatelang auf einen Facharzttermin warten – wie soll das beschleunigt werden?
Das ist ein Zusammenspiel aus vielen Dingen. Einerseits sind die meisten Ärzte heute schon sehr fleißig, aber wir haben eben auch einen sehr hohen Bedarf, die Nachfrage an Fachartterminen ist also sehr hoch. Hierfür gibt es dann die sogenannten Termin-Service-Stellen – die über die Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert werden. An diese kann sich ein Patient, der zeitnah einen Termin bei einem Facharzt haben benötigt und es auf anderen Wegen auf Grund der Kapazitätsauslastung nur sehr schwierig klappt, wenden. Diese Service-Stellen helfen dann dem Patienten, zeitnah einen Termin zu bekommen.

Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hat am 14.03.2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Damit will der Bund in erster Linie dafür sorgen, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen schneller an Arzttermine kommen. Es sieht aber auch eine bessere Bezahlung der Mediziner vor. Zudem soll die wöchentliche Mindestsprechstundenzeit auf 25 Stunden zu erhöht werden.