Neues KiFöG: CDU erreicht mehr Entlastungen für Eltern

09.05.2018

Im Interview erklärt CDU-Politiker Tobias Krull MdL, wie die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt künftig  geregelt werden soll.

Herr Krull, wie beurteilen Sie das Eckpunktepapier zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes?
Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einem Kompromiss alle Beteiligten von ihren Ursprungspositionen abrücken mussten um eine gemeinsame Lösung zu finden. Vom Grundsatz her sind die nun vorgelegten Punkte eine tragfähige Lösung für die verschiedenen Herausforderungen.

Welche Positionen der CDU finden sich in diesem Papier wieder?
Bei allen, die einen entsprechenden Bedarf, zum Beispiel bei Berufstätigkeit, Ausbildung oder als pflegende Angehörige haben, wird sichergestellt, dass ihre Kinder bis zu 10 Stunden am Tag in Kindertageseinrichtungen betreut werden können. Damit wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. eine bedarfsgerechte Betreuung gewährleistet. Das Bildungsziel in den Krippen, Kitas und Horten wird mit dem Betreuungsanspruch von 8 Stunden pro Tag für alle Kinder gesichert.    

Was war Ihnen besonders wichtig?
Wir haben uns für transparente Finanzierungswege eingesetzt. Außerdem wird das Land einen festen Anteil der Personalkosten übernehmen. Wir wollten, dass die Gemeinden wieder eine stärkere Rolle bei den Verhandlungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erhalten. Darüber hinaus haben wir erreicht, dass Betreuungsqualität in den Einrichtungen gesteigert werden soll, weil wir zehn Ausfalltage bei der Berechnung des Betreuungsschlüssels pro Betreuungskraft berücksichtigen.

Was heißt das genau?
Das heißt: Pro Fachkraft rechnerisch Jahr zehn Tage mit berücksichtigt. Diese dienen zum Ausgleich von Ausfallzeiten zum Beispiel für Weiterbildungen und Urlaub. Damit wird der Betreuungsschlüssel realistischer gestaltet.

Für Eltern ist auch die Höhe der Elternbeiträge wichtig. Welche Änderungen gibt es hier?
Als ersten Schritt wollen wir als Land die Elternbeiträge für das zweite Kind übernehmen, wenn zeitgleich Geschwisterkinder betreut werden. Bereits jetzt gibt es solche eine Beitragsfreiheit, allerdings erst ab dem dritten Kind. Insgesamt werden wir als Land noch einmal fast 50 Millionen Euro mehr für die Kinderbetreuung ausgeben und auch künftig Tarifsteigerungen ausgleichen.

Wann wird das neue Gesetz in Kraft treten?
Durch das zuständige Ministerium wird der Gesetzentwurf nach der Sommerpause vorgelegt. Dann folgen Beratungen innerhalb des Landtags.  Gleichzeitig werden wir mit den Kommunen, den Trägern der Einrichtung und deren Mitarbeitern sowie den Elternvertretern diesen Vorschlag umfänglich besprechen. Die Neuregelungen sollen dann zum 01. Januar 2019 in Kraft treten.