Familienstärkungsgesetz: Kinderarmut entgegentreten

18.02.2019

Der Deutsche Bundestag hat in 1. Lesung das Gesetz zur Stärkung von Familien debattiert. Heike Brehmer MdB erklärt die Hintergründe.

Kinderarmut entgegen treten und Eltern mit geringem Einkommen noch besser unterstützen – das ist Ziel des Gesetzesentwurfs zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dieser wurde nun im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten.

Hierzu informiert die CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt der Bundestagsabgeordneten, Heike Brehmer: „Mit dem Familienstärkungsgesetz bringt die Koalition ein wichtiges Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg. Das Gesetz greift eine der zentralen Unionsforderungen aus dem Koalitionsvertrag auf, nämlich allen Kindern die Chance auf Teilhabe und somit eine gute Zukunft zu ermöglichen. Ziel des Familienstärkungsgesetzes ist es, diejenigen besonders zu unterstützen, die arbeiten und Kinder erziehen. Mit den vorgesehenen Verbesserungen schaffen wir mehr Erwerbsanreize, denn elementare Voraussetzung dafür, um Kinder aus der Armut zu holen, ist die Erwerbstätigkeit der Eltern.

Verbesserungen beim Kinderzuschlag
Neben den bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen familienpolitischen Leistungen wie der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, dem Baukindergeld oder dem so genannten „Gute-Kita-Gesetz“ wollen wir weitere Maßnahmen für Familien auf den Weg bringen – Maßnahmen, die Familien dabei unterstützen, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. Konkret sollen mit Verbesserungen beim Kinderzuschlag zielgerichtet diejenigen unterstützt werden, die arbeiten, aber nur geringe Einkommen haben und durch den Bedarf ihrer Kinder in Hartz IV fallen würden.

Leider kennen und beziehen den Kinderzuschlag nur wenige Familien. Tatsächlich nehmen lediglich rund 30 Prozent der Berechtigten diese wichtige familienpolitische Leistung in Anspruch. Darüber hinaus verlieren Familien den Zuschlag vollständig, sobald sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Das kann dazu führen, dass die Familie trotz Gehaltserhöhung tatsächlich weniger Geld zur Verfügung hat. Das ändern wir jetzt.

Wichtiges Signal: Leistung lohnt sich! 
Wir werden den Kinderzuschlag auf 185 Euro erhöhen, wir schaffen die Höchsteinkommensgrenze ab, so dass die Leistung künftig nicht mehr abrupt endet, sondern mit steigendem Einkommen schleichend ausläuft und wir schaffen wesentliche Erleichterungen bei der Antragstellung des Kinderzuschlages. Wer zusätzliches Einkommen verdient, darf künftig mehr davon behalten. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass sich Leistung auch lohnt.

Weniger Bürokratie, weniger Kosten
Darüber hinaus sollen Familien bei der Antragstellung zusätzlich durch Videoberatung und Netzwerkmanager unterstützt werden und sie sollen den Antrag in naher Zukunft auch digital einreichen können. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entbürokratisieren und verbessern wir gleichzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket. Der Eigenanteil für Schülerbeförderung und Mittagessen fällt künftig weg. Das entlastet Träger und Kommunen von Bürokratie und Leistungsbezieher von Kosten. 

Familien besser unterstützen
Als Union setzen wir uns dafür ein, dass Kinder aus Familien im Leistungsbezug künftig noch besser unterstützt werden, wenn sie in Vereinen aktiv sein wollen: Den Zuschuss von zehn Euro für Vereinsbeiträge wollen wir erhöhen, das Verfahren vereinfachen. Denn Teilhabe gelingt in Vereinen und Verbänden besonders gut. Das wollen wir besser unterstützen. Dafür setzen wir uns im parlamentarischen Verfahren ein.“