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Der schriftliche Umlaufbeschluss zum Antrag auf Einleitung eines Parteiausschlussverfah-rens, nach § 11 (6) der Satzung des CDU-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, gegen Herrn Kai Mehliß hat ergeben, dass von den 24 stimmberechtigten Mitgliedern, 24 Mitglieder mit der schriftlichen Umlaufbeschlussfassung einverstanden waren.
Der Antrag auf Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens ist durch den CDU-Landesvorstand einstimmig beschlossen worden.
Hintergrund des Verfahrens sind die rechtsgerichteten Äußerungen Mehliß‘, die auf der Online-Plattform „Sachsen-Anhalt Rechtsaußen“ veröffentlicht worden sind (siehe Pressemitteilung der CDU Sachsen-Anhalt vom 09. Juni 2020).
Zwischenzeitlich ist Herr Mehliß aus der CDU ausgetreten, sodass die Einleitung eines Verfahrens beim gemeinsamen CDU-Kreisparteigericht gegenstandslos geworden ist.
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