Sven Schulze: Corona-Impfstoff bald in Sachsen-Anhalt verfügbar

12.11.2020

Die EU schließt Vertrag mit Covid-19-Impfstoffherstellern ab. Sven Schulze erklärt, wann und wie in Sachsen-Anhalt geimpft werden kann.

Die EU-Kommission hat grünes Licht für den Rahmenvertrag mit den Impfstoffherstellern BioNTech und Pfizer gegeben.  Beide Unternehmen teilten mit, ihr Impfstoff biete einen mehr als 90-prozentigen Schutz vor der Krankheit Covid-19. Die Europäische Union kann bis zu 300 Millionen Dosen des Corona-Impfstoffs von BioNTech und Pfizer kaufen. Deutschland und den übrigen EU-Staaten stehen damit Bezugsrechte für den Impfstoff zu, sobald dieser eine Zulassung bekommt.

Wie es jetzt weitergeht und wann der Impfstoff in Deutschland zur Verfügung stehen wird, erklärt Sven Schulze, Generalsekretär und Europaabgeordneter der CDU Sachsen-Anhalt:

Herr Schulze, ab wann wird der Impfstoff erhältlich sein
Sven Schulze: In einem Vertrag mit Impfstoffherstellern BioNTech und dem US-Partner Pfizer hat sich die EU-Kommission in dieser Woche 200 Millionen Dosen gesichert. Für weitere 100 Millionen gibt es eine Option. Pro Impfung sind zwei Dosen des Impfstoffs nötig. Die Europäische Kommission rechnet mit einer Zulassung erster Impfstoffe für Dezember oder Januar. 

Ab April könnten dann 100 Millionen Impfstoffdosen in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen. Zudem ist auch geplant, dass es in jedem Kreis und jeder kreisfreie Stadt mindestens ein Impfzentrum soll, damit es möglich ist, die Bevölkerung so schnell und effizient wie möglich durchzuimpfen. 

Wenn der Impfstoff zugelassen ist – Welche Herausforderung gibt es mit seiner Verteilung?
Für einen maximalen Infektionsschutz müssen so viele Menschen wie möglich geimpft werden, um eine Herdenimmunisierung zu erreichen. Die derzeit in der Entwicklung befindlichen Impfstoffe werden zu Anfang nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, um die gesamte Bevölkerung zu impfen. Daher sollen die Impfdosen zum Wohle der Allgemeinheit möglichst effizient eingesetzt werden.

Der Fokus bei der Verteilung der Impfstoffe liegt auf den Hochrisikogruppen: u. a. Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegediensten und Pflegeheimen, Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Polizisten, Feuerwehrleute, Lehrer und Erzieher. Es geht darum möglichst effizient mit der knappen Ressource umzugehen.

Wird es eine Impfpflicht geben?
Nein, die Impfung muss im Grundsatz freiwillig stattfinden und verlangt eine aufgeklärte Zustimmung.

Normalerweise dauert die Zulassung eines Impfstoffes mitunter Jahre – für den Corona-Impfstoff gibt es ein beschleunigtes Verfahren. Geht das zu Lasten der Sicherheit?
Die EU-Rechtsvorschriften müssen an die derzeitige Dringlichkeit angepasst werden, um die Entwicklung, Zulassung und Verfügbarkeit von Impfstoffen zu beschleunigen.

Diese Regulierungsprozesse werden zwar flexibel sein, aber nichts von ihrer üblichen Strenge einbüßen. Die Kommission wird gemeinsam mit den  Mitgliedstaaten und der Europäischen Arzneimittel-Agentur die im Rechtsrahmen der EU bestehenden Spielräume nutzen, um die Zulassung zu  beschleunigen und für eine rasche Verfügbarkeit erfolgreicher Impfstoffe gegen COVID-19 zu sorgen. Dabei wird strengstens darauf geachtet, dass die Standards für die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen aufrechterhalten wird.

Dies bedeutet, dass zwar die ursprüngliche Zulassung auf weniger umfassenden Daten beruht, als dies normalerweise der Fall wäre. Die Firmen müssen diese umfassenden Daten aber nachreichen. Es liegt dann an den Mitgliedsstaaten, für vertrauensfördernde Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken und die Bedeutung von COVID-19-Impfstoffen zu sorgen.

Was ist die zentrale Aufgabe des Europäischen Parlaments beim Zulassungsverfahren?
Hinsichtlich der Modalitäten gibt es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Deshalb ist eine Abweichung von diesen Vorschriften erforderlich, um erhebliche Verzögerungen bei der Entwicklung lebensrettender Impfstoffe und Behandlungen zu vermeiden. Das Parlament hat im Juni eine befristete Lockerung von Regeln für klinische Studien beschlossen, um die Entwicklung, Zulassung und Verfügbarkeit von sicheren COVID-19-Impfstoffen zu erleichtern.