Fachkräfte gewinnen, illegale Migration verhindern

07.06.2019

Deutscher Bundestag beschließt Migrationspaket: Holger Stahlknecht: "Der Pakt trägt die klare Handschrift von CDU und CSU." 

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juni 2019 folgende Gesetze beschlossen (übernommen von CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag):

  • Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
  • Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz)
  • Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz
  • Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
  • Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – Ausländerbeschäftigungs-Förderungsgesetz
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Die Koalition hat sich auf ein Bündel von acht Einzelgesetzen im Bereich Fachkräftegewinnung, Migration und Asyl verständigt, wovon wir im Deutschen Bundestag sieben Gesetze beschlossen haben.

Zuwanderung in Arbeitsmarkt - ja; Einwanderung in Sozialsysteme - nein 
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erweitern wir unseren Rechtsrahmen für die Gewinnung von dringend benötigten Fachkräften deutlich. Erstmals wird der deutsche Arbeitsmarkt für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung umfassend geöffnet. Wesentliche Bedingung ist, dass ein konkreter offener Arbeitsplatz vorhanden ist. CDU und CSU stehen für eine Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Eine Einwanderung in die Sozialsysteme wird es mit uns nicht geben. Bei der Ausgestaltung der Fachkräfteeinwanderung geht es um Personen mit klar definierter beruflicher Qualifikation oder um eine anerkannte berufliche Ausbildung. Das ist klar getrennt von humanitärer Migration, um keine Anreize für eine illegale Migration nach Deutschland zu setzen.

Gewinnung ausländischer Fachkräfte, aber klare Begrenzung illegaler Migration
Wir ermöglichen die Gewinnung von ausländischen Fachkräften, die wir auf dem boomenden deutschen Arbeitsmarkt dringend brauchen, und wir schärfen mit dem Gesetzespaket zugleich die Instrumente zur Durchsetzung der Ausreisepflicht derer, die am Ende eines sorgfältigen Asylverfahrens nicht als schutzbedürftig anerkannt werden und daher unser Land wieder verlassen müssen. Bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht geht es um ein ganz eindeutiges Signal zur Begrenzung illegaler Migration: Wer nicht schutzbedürftig ist und gleichwohl einen Asylantrag stellt, hat in Deutschland keine Bleibeperspektive und sollte sich nicht auf den Weg in unser Land machen.

Ziel: Zuwanderung nach Deutschland künftig stärker ordnen
Beide Teile des Gesetzeswerks – Fachkräfteeinwanderung und Durchsetzung der Ausreisepflicht – ergeben zusammen eine ganzheitliche Strategie, mit der wir die Zuwanderung nach Deutschland künftig noch stärker ordnen, steuern und in ihrem illegalen Teil begrenzen.