Verbesserungen für Opfer des SED-Regimes beschlossen

04.11.2019

Heike Brehmer erklärt Gesetzesentwurf zur Verbesserung der rechtlichen Situation der Opfer politischer Verfolgung in der DDR. 

Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung beschlossen, mit dem die rechtliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der DDR deutlich verbessert wird. Dazu erklärt die Vorsitzende der Landesgruppe Sachsen-Anhalt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heike Brehmer MdB:

Aufarbeitung des SED-Unrechts dauert an
„ Auch 30 Jahre nach dem Mauerfall ist die Aufarbeitung des SED-Unrechts nicht abgeschlossen. Das zeigen nicht zuletzt die Anträge auf Rehabilitierung, die immer noch zahlreich gestellt werden. Mit dem Gesetz entfristen wir die Rehabilitierungsgesetze und orientieren uns an der Lebenswirklichkeit der Opfer, die erst spät den Weg zum Rehabilitierungsverfahren beschreiten. 
Eine deutliche Verbesserung erfährt auch die Rechtstellung von zu DDR-Zeiten in Heimen untergebrachten Kindern und Jugendlichen, die häufig bis heute unter den Folgen leiden.

 

DDR-Opferrenten werden erhöht
Des Weiteren haben wir beschlossen, die Ausgleichszahlungen für rechtsstaatswidrige Inhaftierung in der DDR und die Opferrenten zu erhöhen. Die Voraussetzung für eine solche Rente wird von mindestens 180 Tagen Haft auf 90 Tage herabgesenkt. Das Leid von Opfern staatlicher Zersetzungsmaßnahmen soll mit einer Einmalzahlung anerkannt und die Rechtstellung der Opfergruppe verfolgter Schüler verbessert werden.

Für uns als Union gilt: Staatliches Unrecht und dessen Aufarbeitung darf kein Verfallsdatum haben. Mit dem im Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf wird diese Maxime rechtlich umgesetzt.“