Wiedereinführung der Meisterpflicht beschlossen

13.12.2019

Für zwölf Handwerke gilt künftig wieder die Meisterpflicht. Den Beschluss des Bundestages erklärt Heike Brehmer. 

Für zwölf Handwerke gilt künftig wieder die Meisterpflicht. Das hat der Bundestag mit der Änderung der Handwerksordnung beschlossen. Ziel ist es, die Qualität und die Qualifikation im Handwerk zu stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig zu sichern.

Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen

„In zwölf Handwerksberufen gilt in Zukunft wieder die Meisterpflicht", erklärt Heike Brehmer MdB, Vorsitzende der Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und stellv. Landesvorsitzende der CDU Sachsen-Anhalt. 

"Entscheidend dafür ist, ob es sich um solche Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem werden solche Handwerke berücksichtigt, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut gelten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Konkret handelt es sich um folgende Handwerke:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz. Die Neuregelung wird nach fünf Jahren bewertet.

Ziel: Sicherung der Qualität im Handwerk
"Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert", erklärt Heike Brehmer weiter.  "Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.“

Hintergrund:

Mit der Novelle der Handwerksordnung 2004 wurden mit rot-grüner Mehrheit insgesamt 53 Handwerksberufe für zulassungsfrei erklärt.

Das heißt, um einen selbstständigen Betrieb in diesen Handwerken betreiben zu können, ist kein Meisterbrief notwendig.

Zwölf dieser für zulassungsfrei ernannten Berufe sind nun wieder meisterpflichtig. Für die derzeit bestehenden Betriebe gilt Bestandsschutz.

Rund fünf Millionen Beschäftigte arbeiten derzeit in ca. einer Million Handwerksbetrieb. 130 Berufe sind in der Handwerksordnung aufgeführt und werden in zulassungspflichtige Gewerbe (Anlage A) und zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1) unterteilt. 

In einer weiteren Anlage B2 sind noch 54 weitere handwerksähnliche Gewerbe aufgeführt.